Nepal Einreisebestimmungen
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
WEITERHIN GELTENDE BESTIMMUNGEN:
Reisedokumente:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurden. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht zur Verfügung. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports (Kathmandu) stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch gestellt werden kann. Die Eingabemaske kann auch vorab online ausgefüllt (Online Services) und die Beantragungsnummer gespeichert werden. Die Gebühren sind in nepalesischen Rupien zum Tageswechselkurs zu bezahlen. Devisen sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.