Kanada Einreisebestimmungen
KANADA EINREISEBESTIMMUNGEN AB 01. OKTOBER 2022
Kanada hebt zum 01.10.2022 alle pandemiebedingten Einreisebeschränkungen auf. Für die Einreise nach Kanada sind dann keine Corona-Tests vor Abflug/ bei Einreise, Impfungen oder Einreiseformulare mehr vorgeschrieben. Die Maskenpflicht in Flugzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt ebenfalls, es wird jedoch nach wie vor das Tragen einer Maske empfohlen.
Sollten Sie während Ihrer Reise an Corona erkranken, gilt weiterhin die Pflicht zur Isolierung/ Quarantäne.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen und Richtlinien je nach der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Kanada und den Ländern, aus denen Kanada Reisen erlaubt, jederzeit ändern können. Darüber hinaus können Richtlinien und Beschränkungen auf Provinz- und lokaler Ebene über alle bundesstaatlichen Anforderungen hinaus gelten.
Bitte informieren Sie sich daher fortlaufend über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kanadischen Regierung: Webseite der kanadischen Regierung
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Die „Arrive Can“ App, die bisher verpflichtend war, kann auf freiwilliger Basis weiter genutzt werden, um die Abwicklung bei der Einreise zu erleichtern und zu verkürzen.
Die Arrive CAN App können Sie sich einfach über folgende Adressen auf Ihrem Mobiltelefon installieren:
WEITERHIN GELTENDE BESTIMMUNGEN:
Reisedokumente:
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.
Visumfreie Einreise
Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von deutschen Staatsangehörigen von bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise in Kanada visumfrei.
Deutsche Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind und auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Einreiseerlaubnis (electronic Travel Authorization - eTA) einholen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist die Einholung der elektronischen Einreiseerlaubnis nicht erforderlich.
Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.Ä.
Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.
Wichtiger Hinweis:
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden!
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen (Ihrer jeweilgen Staatsangehörigkeit) erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen Botschaft oder einem der zuständigen Generalkonsulate Ihres Ziellandes!
Weitere Informationen finden Sie unter http://auswaertiges-amt.de
Zum Online-Formular: eTA – Electronic Travel Authorization
Elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen.
Informationen auch in deutscher Sprache, Antragsformulare und FAQ finden sich auf der Webseite des Government of Canada.
(Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA" handeln, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannter Webseite.)
Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden.
Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).
Tipps für die Einreise (Immigration-Schalter am Flughafen in Kanada)
Nach Ankunft in Kanada und vor der Weiterreise zu Ihrem Endziel innerhalb Kanadas erfolgt eine persönliche Befragung durch die Einreisebörde zu Dauer und Zweck Ihrer Reise
Zusätzlich muss bei der Einreise eine Zollerklärung abgegeben werden. Wer möchte kann dies vor der Einreise bereits per App (eDeclaration, https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/edeclaration-eng.html) erledigen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Zollerklärung nur 24 Stunden gültig ist. Bei Umsteigeverbindungen ist der Arrival Airport der Flughafen, an dem Sie zuerst in Kanada ankommen. Der QR Code der eDeclaration kann dann an den Primary Inspection Kiosks zusammen mit den Reisepassdaten eingelesen werden.
Wer die Zollerklärung nicht vorab ausgefüllt hat, kann die Erklärung auch direkt an den Primary Inspection Kiosks abgeben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/pik-bip-eng.html#where